Aufgaben - Entwässerungsverband Oldersum

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Aufgaben
 

Die Hauptaufgabe des Verbandes ist die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung in seinem Verbandsgebiet. Gewässer II. Ordnung sind laut § 39 NWG Gewässer von überörtlicher Bedeutung für den jeweiligen Unterhaltungsverband.

Unter Unterhaltung sind die Arbeiten zu verstehen, die dazu dienen, die hydraulische Leistungsfähigkeit eines Gewässer zu erhalten, damit überschüssiges Niederschlagswasser schadlos und ungehindert abfließen kann.

Insbesondere sind dies:

Unregelmäßig anfallende Arbeiten:

  • Räumen des Abflussquerschnitts
  • Beseitigung von Schäden, die den Abfluss des Wassers behindern
  • Reparatur und Erneuerung von Schöpfwerken etc.
  • Gehölzpflege
  • Einbau von Überfahrt- bzw. Endverrohrungen


Regelmäßig anfallende Arbeiten:

  • Halbseitiges Mähen der Böschung und Entkrauten der Gewässer
  • Wartung der Schöpfwerke und sonstigen Anlagen, die der Wasserabführung dienen
  • Bisam-/Nutriabekämpfung


Die sonstigen Unterhaltungsarbeiten entnehmen Sie bitte § 61 NWG.
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